Marc Kampfenkel

ist Partner der Kanzlei und leitet als „Head of Restructuring“ die Praxisgruppe „Unternehmensfortführungen“.

„Entsteht bei der Fortführung eine neue Aufbruchsstimmung, kann daraus ein besonderes Momentum für die Sanierung werden.“


Fortführungen in Insolvenzfälle haben eine eigene Dynamik. Warum ist das so?

Wenn unter dem Schutz des Insolvenzrechts über Sanierungschancen gesprochen wird, ist dies in der Praxis oftmals mit einem klaren Schlussstrich unter der Vergangenheit verbunden. Dadurch können neue Kräfte freigesetzt werden. Ist die Einsicht da, dass Verluste endlich sein müssen, vereinfacht dies Entscheidungen, sich mit aller Konsequenz auf die Geschäftsfelder zu konzentrieren, die stabile Zukunftsperspektiven bieten.


Wann entscheidet sich, ob eine Fortführung möglich ist?

Ein klassisches Insolvenzverfahren hat üblicherweise verschiedene Phasen. Zunächst muss der Antrag sorgfältig vorbereitet sein, um die nötige Transparenz hinsichtlich der Situation des Unternehmens herzustellen. In der Phase des vorläufigen Verfahrens hat der Verwalter dann die Aufgabe, Fortführungs- und Sanierungsperspektiven zu prüfen. In der Regel zeichnet sich da bereits nach einigen Tagen ein erstes Bild ab. Die mögliche Weiterführung des operativen Geschäfts ist allerdings eine zentrale Voraussetzung.


Liegt darin dann auch der Hauptgrund, wenn eine Fortführung nicht möglich ist oder scheitert?

In der Tat. Rücken Unternehmen zu spät unter den Schutz des Insolvenzrechts und ist eine Fortführung aufgrund fehlender Substanz nicht mehr möglich, reduzieren sich die Chancen auf eine Sanierung und den Erhalt von Arbeitsplätzen nahezu auf null. Und wenn es kein laufendes Geschäft mehr gibt, was soll dann noch saniert werden?

Marc Kampfenkel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht