Für die InsbürO (Ausgabe 9) beschäftigt sich Ulrike Wathling in einem Aufsatz mit der Thematik der öffentlich-rechtlichen Verstrickung bei einer Pfändung des Finanzamts und zeigt dieses anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis auf. Konkret geht es um die Frage der Anwendbarkeit von §§ 88, 89 InsO – auch auf ggf. ältere Pfändungs- und Einziehungsverfügungen der Finanzverwaltung, um die Problematik der Verstrickung und deren Beseitigung sowie die Zuordnung von Kontoguthaben zur Insolvenzmasse bzw. zum Pfandgläubiger in verschiedenen Fallkonstellationen.
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